ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN​

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Künstlern an Unternehmen durch Soundlabor

1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Soundlabor, Eugen Neufeld, Parkstraße 40, 88212 Ravensburg (nachfolgend „Agentur“) und ihren Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde“) über die Vermittlung von Künstlern für Veranstaltungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(3) Soweit die Parteien für ein konkretes Veranstaltungsprojekt einen schriftlichen Einzelvertrag abschließen, gelten die Regelungen des Einzelvertrages in Verbindung mit diesen AGB. Sofern kein gesonderter schriftlicher Einzelvertrag erstellt wird, gelten diese AGB in Verbindung mit dem vom Kunden angenommenen Angebot und der dazugehörigen Auftragsbestätigung als maßgebliche Vertragsgrundlage.

2. Vertragsgegenstand
(1) Die Agentur vermittelt dem Kunden Künstler für die im jeweiligen Einzelvertrag oder, falls kein Einzelvertrag geschlossen wird, für die in Angebot und Auftragsbestätigung näher bezeichnete Veranstaltung.
(2) Der genaue Leistungsumfang, einschließlich Ort, Datum, Dauer der Veranstaltung und etwaiger Zusatzleistungen (z. B. organisatorische Unterstützung), wird in dem jeweiligen Einzelvertrag oder, bei dessen Fehlen, im Angebot und der Auftragsbestätigung festgelegt.

3. Vertragsschluss
(1) Die Agentur unterbreitet dem Kunden ein Angebot in Text- oder Schriftform. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot schriftlich oder in Textform annimmt. Die Agentur bestätigt die Annahme in einer Auftragsbestätigung.
(2) Mündliche Nebenabreden werden nur verbindlich, wenn sie von beiden Parteien zumindest in Textform bestätigt werden.
(3) Individuelle Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen AGB werden, sofern vorhanden, im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart und haben Vorrang vor den Regelungen dieser AGB. Liegt kein Einzelvertrag vor, gelten individuelle Absprachen, sofern sie in der Auftragsbestätigung festgehalten sind.

4. Leistungen der Agentur
(1) Die Agentur verpflichtet sich, nach freiem Ermessen geeignete Künstler auszuwählen und diese für den vereinbarten Termin an den Kunden zu vermitteln. „Geeignet“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Künstler im Wesentlichen dem vom Kunden gewünschten Genre, Stil oder Anlass entspricht.
(2) Auf Wunsch und nach gesonderter Vereinbarung (im Einzelvertrag oder, bei dessen Fehlen, in Angebot und Auftragsbestätigung) kann die Agentur zusätzliche organisatorische Leistungen erbringen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde sorgt für die erforderlichen Rahmenbedingungen der Veranstaltung, insbesondere für einen geeigneten Veranstaltungsort, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Anmeldung bei Verwertungsgesellschaften) sowie für die erforderlichen Versicherungen.
(2) Soweit im Einzelvertrag oder, bei dessen Fehlen, in Angebot und Auftragsbestätigung besondere Anforderungen (z. B. technische Voraussetzungen) vereinbart werden, obliegt es dem Kunden, diese rechtzeitig und ordnungsgemäß bereitzustellen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Vermittlungsleistung sowie etwaige Zusatzkosten (z. B. Reise- und Übernachtungskosten) werden im Einzelvertrag oder, bei dessen Fehlen, im Angebot und in der Auftragsbestätigung festgelegt.
(2) Die Vergütung ist innerhalb der in der Rechnung genannten Frist oder einer im Einzelvertrag bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsfrist zu zahlen.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

7. Rücktritt, Stornierung und Ausfall
(1) Individuelle Stornierungs- und Rücktrittsbedingungen, einschließlich etwaiger Stornierungskosten, werden im Einzelvertrag oder, bei dessen Fehlen, im Angebot und der Auftragsbestätigung vereinbart.
(2) Fehlen individuelle Regelungen, gelten folgende Bestimmungen:
   • Bis zu 12 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum: 50% der vereinbarten Vergütung, einschließlich der Agenturprovision.
   • Weniger als 12 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum: 100% der vereinbarten Vergütung, einschließlich der Agenturprovision.
(3) Sollte die Agentur aus wichtigem Grund den vermittelten Künstler nicht bereitstellen können, bemüht sie sich nach besten Möglichkeiten um einen gleichwertigen Ersatzkünstler. Ist dies nicht möglich, entfällt die Vergütung, bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

8. Haftung
(1) Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Für mittelbare Schäden, wie entgangenen Gewinn, wird nicht gehaftet.
(4) Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, es sei denn, die Agentur hat diese Ansprüche zu vertreten.

9. Aufzeichnungen
(1) Über die Möglichkeit, Bild- oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung anzufertigen, sowie deren Verwendung, treffen die Parteien individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag oder, bei dessen Fehlen, in Angebot und Auftragsbestätigung.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, kann die Agentur auf Anfrage Auszüge von Aufnahmen für interne Dokumentations- oder werbliche Zwecke erhalten, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und keine Rechte Dritter beeinträchtigt.

10. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, über vertrauliche Informationen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Veranstaltung stehen, Stillschweigen zu wahren. Vertrauliche Informationen sind solche, die als solche gekennzeichnet sind oder erkennbar von wirtschaftlicher oder geschäftlicher Bedeutung sind.
(2) Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für zwei Jahre nach dessen Ende.

11. Datenschutz
(1) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und ggf. des Künstlers gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO).
(2) Weitere Details zum Datenschutz werden in einer gesonderten Datenschutzerklärung festgehalten, auf die im Einzelvertrag oder, bei dessen Fehlen, in Angebot und Auftragsbestätigung bzw. auf der Website der Agentur verwiesen wird.

12. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Individuelle Abweichungen werden im Einzelvertrag oder, bei dessen Fehlen, in Angebot und Auftragsbestätigung schriftlich oder in Textform vereinbart.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Auf diese AGB und alle nach Maßgabe dieser AGB geschlossenen Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist Ravensburg.

Stand: 1.1.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Künstlern an Privatkunden durch Soundlabor

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Soundlabor, Inhaber: Eugen Neufeld, Parkstraße 40, 88212 Ravensburg (nachfolgend „Agentur“ genannt), und Privatpersonen (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die Vermittlung von Künstlern für private Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstage oder Jubiläen.

2. Vertragsgegenstand
Die Agentur vermittelt dem Kunden Künstler für die im Vertrag spezifizierte Veranstaltung. Die Einzelheiten des Auftritts, einschließlich Datum, Uhrzeit, Ort, Programmdauer und Anforderungen, werden im jeweiligen Vertrag, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten. Die Agentur übernimmt dabei keine weiteren organisatorischen Aufgaben.

3. Vertragsschluss und Widerrufsrecht
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der Agentur schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Hinweis zum Widerrufsrecht: Handelt es sich um eine Dienstleistung aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, bei der ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht für den Verbraucher.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
– Die im Angebot festgelegte Anzahlung ist innerhalb der in der Rechnung genannten Frist zu überweisen.
– Der Restbetrag ist am Veranstaltungstag in bar direkt an den Künstler zu zahlen.
– Zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Übernachtungen oder GEMA-Gebühren werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht im Angebot enthalten.
– Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

5. Rücktritt und Stornierung
– Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, gelten folgende Pauschalen:
   • Bis zu zwölf Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 50 % der vereinbarten Vergütung
   • Weniger als zwölf Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 100 % der vereinbarten Vergütung
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
– Stornierung durch die Agentur: Sollte die Agentur den Vertrag aus Gründen, die sie zu vertreten hat, stornieren, stellt sie nach Möglichkeit einen Ersatzkünstler bereit. Ist dies nicht möglich, entfällt die Vergütung, und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

6. Technik und Anforderungen
– Wird Technik durch die Agentur bereitgestellt, ist dies im Angebot gesondert aufgeführt und wird entsprechend berechnet.
– Stellt der Kunde oder die Location die Technik, so muss diese den im Vertrag oder im Angebot aufgeführten Anforderungen entsprechen (Technical Rider).
– Entspricht die bereitgestellte Technik nicht den Anforderungen, ist der Künstler nicht verpflichtet aufzutreten. In diesem Fall gilt der Auftritt als erbracht, und der Kunde schuldet die volle vereinbarte Vergütung.

7. Pflichten des Kunden
– Der Kunde stellt einen geeigneten Veranstaltungsort gemäß den vereinbarten Anforderungen bereit.
– Der Kunde erfüllt alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen, insbesondere etwaige Anmeldungen bei der GEMA, sofern erforderlich.
– Der Kunde stellt Strom, Licht und sonstige notwendige Infrastruktur gemäß den technischen Anforderungen des Künstlers zur Verfügung.

8. Haftung
– Die Agentur haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unbeschränkt.
– Für sonstige Schäden haftet die Agentur nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
– Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder Dritte am Eigentum des Künstlers oder der Agentur entstehen. Der Kunde übernimmt auch die Verantwortung für die Sicherheit des Künstlers und dessen Eigentum während der Veranstaltung.

9. Verpflegung und Übernachtung
– Der Kunde stellt dem Künstler und ggf. dessen Team eine angemessene warme Mahlzeit oder eine Verpflegungspauschale von 50 € pro Person zur Verfügung.
– Sofern Übernachtungen erforderlich sind, stellt der Kunde ein Hotel mit mindestens 3-Sterne-Standard in unmittelbarer Nähe (max. 15 Minuten Entfernung) bereit. Die Auswahl erfolgt in Absprache mit der Agentur.

10. Aufzeichnungen durch den Kunden
– Der Kunde darf ausschließlich für private Zwecke Bild- und Tonaufnahmen des Auftritts anfertigen.
– Eine Veröffentlichung oder sonstige kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und des Künstlers.
– Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden erstellte Aufnahmen in Absprache mit dem Kunden zu nutzen, sofern sich beide Seiten darauf verständigen.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit
– Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung und im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen sind unter soundlabor.de/datenschutz abrufbar.
– Beide Parteien verpflichten sich, die Inhalte des Vertrags sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt für zwei Jahre nach Vertragsende.

12. Höhere Gewalt
– Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote) nicht wie vereinbart stattfinden, entfällt die Vergütungspflicht des Kunden.
– Bereits entstandene und nicht erstattbare Kosten (z. B. nicht rückerstattbare Reisekosten) sind vom Kunden zu tragen, sofern diese angemessen belegt werden können.

13. Schlussbestimmungen
– Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
– Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
– Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gesetzliche Gerichtsstandsregelungen bleiben unberührt.

Stand: 10. Dezember 2024

1 Grundlegende Bestimmungen / Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen von Soundlabor, Eugen Neufeld, Starenweg 6/1, 88281 Schlier, nachfolgend Veranstalter genannt – und den Veranstaltungsbesuchern – nachfolgend „Gast“ und/oder „Gäste“ genannt – welche die Veranstaltungen, die von Soundlabor organisiert und durchgeführt werden, besuchen.
1.2 Die Gäste erkennen bei kostenlosen Veranstaltungen mit Passieren des Eingangs und bei kostenpflichtigen Veranstaltungen mit Bestellung oder Erwerb der Eintrittskarte(n) für Soundlabor Veranstaltungen diese „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von Soundlabor“ als verbindlich für sich und alle Besucher der Veranstaltung an.
1.3 Ein Anspruch auf Teilnahme an den Veranstaltungen besteht nur, soweit der Gast über eine geltende Eintrittskarte oder vergleichbare Zutrittsberechtigung verfügt. Der Eintritt ist nur solange möglich, soweit die Kapazitäten des Veranstaltungsortes dies zulassen.

2 Vertragsgegenstand / Durchführung der Veranstaltung
2.1 Vertragsgegenstand ist die Möglichkeit des Besuchs der jeweiligen Veranstaltung, der diese AGB zugrunde liegt. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Veranstaltung und die Zugangsvoraussetzungen (z.B. notwendige Eintrittskarten), finden Sie auf der Veranstaltungsseite im Internet auf www.soundlabor.de/events
2.2 Der Veranstalter gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet, sämtliche hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

3 Anfangszeiten und Einlass
3.1 Nur die offiziell von dem Veranstalter herausgegebenen Flyers, die von dem Veranstalter betriebene Webseite (www.soundlabor.de) sowie die Eintrittskarten selbst enthalten verbindliche Daten (Datum und Anfangszeiten) der Veranstaltungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt der Veranstalter keine Gewähr.
3.2 Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den auf der Eintrittskarte ggf. ausgewiesenen Platz.

4 Garderobe
Bei ausgewählten Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, Kleidungsstücke an der Garderobe zur Aufbewahrung abzugeben. Dem Gast wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Gast zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Gast seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Bei Verlust oder Beschädigung an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen der Veranstaltung werden nicht akzeptiert. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt der Veranstalter die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Sollte es kein Garderobenpersonal geben so wird für die abgelegten Kleidungsstücke keine Haftung übernommen.

5 Fundsachen
Gegenstände aller Art, die auf dem Gelände und in Räumen dem Veranstalter gefunden werden, sind beim Haus-, Kassen- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der§§ 978 ff. BGB.

6 Bild-, Film- und Tonaufnahmen
6.1 Das Herstellen von gewerblichen Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art ist im Veranstaltungsort grundsätzlich untersagt. Gewerbliche Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art durch die Gäste bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt, ihre Zustimmung hierzu von der Vereinbarung eines an sie zu zahlenden Entgelts abhängig zu machen. Der Veranstalter ist rechtzeitig vor der Veranstaltung von einer geplanten Berichterstattung zu unterrichten.
6.2 Bei einzelnen Veranstaltungen kann aus urheberrechtlichen Gründen auch die private Bild-, Film- und Tonaufnahme durch den Veranstalter untersagt werden. In diesem Fall wird der Veranstalter am Eingangsbereich zu den Veranstaltungen entsprechende Hinweise anbringen.
6.3 Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen in den Ziffern 6.1 oder 6.2 können Schadensersatzansprüche zur Folge haben oder Maßnahmen nach Ziffer 9.1 und 9.2 nach sich ziehen.

7 Recht am eigenen Bild
Die Gäste stimmen mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. durch den Besuch einer Veranstaltung zu, dass der Veranstalter und durch sie beauftragte Dritte berechtigt sind, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Gäste ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, Social Media, auf Bild-, Ton-, Bildton-, oder Datenträgern, in Film- und Funksendungen sowie zur Bewerbung von Veranstaltungen dem Veranstalter, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten dem Veranstalter. Die Gäste stimmen unwiderruflich der inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Verwertung dieser Aufzeichnungen vorbehaltlos zu. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

8 Sicherheitsbestimmungen
Es gilt grundsätzlich die Baden-Württembergische Versammlungsstättenverordnung. Flucht- und Rettungswege sind frei zu halten.

9 Hausrecht
9.1 Der Veranstalter übt auf dem Gelände und im Veranstaltungsraum das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Hausverweise und –verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Gäste aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Gast die Veranstaltung stört oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
9.2 Gästen kann außerdem der Zutritt zu Veranstaltungen des Veranstalters, die nicht im Veranstaltungsraum stattfinden, verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltungen stören oder andere Gäste belästigen. Außerdem können Gäste aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstoßen haben. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
9.3 Technische Geräte, insbesondere Mobilfunkgeräte, Tablets und Uhren mit akustischem Signalen sind während der Veranstaltungen in den Veranstaltungsräumen dann auszuschalten, wenn die Signale andere Besucher stören können.
9.4 Das Verbreiten von Werbung und Druckschriften ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist verboten. Der Verkauf von Waren ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters ist nicht gestattet.
9.5 Die Mitnahme von eigenen Speisen und Getränken in die Veranstaltungsräume und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
9.6 Das Rauchen ist in den Räumen dem Veranstalter untersagt und auf den Außenflächen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
9.7 Sofern der Eintritt zu einer bestimmten Veranstaltung an einen bestimmten Platz gebunden ist, darf der Gast lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat der Gast einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Eintrittskarte besitzt, kann der Veranstalter entweder den ggf. anfallenden Differenzbetrag erheben oder den Gast des Platzes verweisen oder den Gast auch der Veranstaltung verweisen.
9.8 Das private Anbieten und Weiterveräußern von Eintrittskarten im Eingangsbereich oder vor der Location ist untersagt.
9.9 Den Anweisungen des Ordnungspersonals bzw. des Veranstalters ist Folge zu leisten.

10 Haftung / Absage der Veranstaltung, Höhere Gewalt, wichtige Gründe
10.1 Für Schäden jeder Art, die ein Gast in den Räumen oder auf dem Gelände des Veranstalters und/oder sonstigem Veranstaltungsort erleidet, haftet der Veranstalter, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
10.2 Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse, behördlicher Anordnung oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche der Gäste gegenüber dem Veranstalter, gleich welcher Art, ausgeschlossen.
10.3 Die Eintrittskarte kann nur bei einer Absage der Veranstaltung zurückgegeben werden, im Übrigen ist ein Umtausch oder eine Rückgabe ausgeschlossen. Im Fall der Absage wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet – weitere Ansprüche wegen der Absage sind insoweit ausgeschlossen, als dass der Veranstalter die Absage nicht zu vertreten hat. Weitergehende diesbezügliche Ansprüche (z.B. die Erstattung von Hotel- und Reisekosten) sind ausgeschlossen. Servicegebühren werden nicht zurückerstattet. Bei einer terminlichen Verlegung aufgrund höherer Gewalt gilt Ziffer 11.1.
10.4 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Veranstalter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.
10.5 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 10.1 bis 10.3 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.6 Eintrittskarten müssen im Fall einer Absage an den Vorverkaufsstellen zurückzugeben werden, an welchen sie erworben wurden.
10.7 Die Gäste erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sie die Veranstaltung auf eigenes Risiko besuchen und Soundlabor nicht für Verluste, Schäden oder Verletzungen haftbar gemacht werden kann, unabhängig davon, ob diese durch die Veranstaltung selbst, andere Gäste oder Dritte verursacht wurden. Soundlabor haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Gäste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kleidung, Taschen, elektronische Geräte oder andere Wertgegenstände, die während der Veranstaltung mitgeführt werden. Die Gäste erklären sich damit einverstanden, den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese AGB oder gegen die Anweisungen des Veranstalters oder des Ordnungspersonals behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Gast von der Veranstaltung zu verweisen oder weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Diese Haftungsausschlussklausel gilt für sämtliche Veranstaltungen von Soundlabor und ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von Soundlabor.

11 Verlegung der Veranstaltung aus wichtigem Grund
11.1 Soundlabor behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die Durchführung am geplanten Ort oder Termin aufgrund von Umständen, die Soundlabor nicht zu vertreten hat, wesentlich erschwert würde oder unmöglich wäre. Solange nichts anderes bestimmt ist, behält die erworbene Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
11.2 Rückerstattungsansprüche aus dem oben genannten Grund bestehen nur bis zum Konzert- bzw. Veranstaltungstermin in Höhe des Nennwerts der Eintrittskarte – weitere Ansprüche wegen einer Verlegung oder Änderung sind insoweit ausgeschlossen, als dass der Veranstalter die Änderungen nicht zu vertreten hat.

12 Einlassverweigerung und Veranstaltungsverweis aus wichtigem Grund
Das Recht, den Einlass oder den Verbleib im Veranstaltungsbereich aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Auftreten des Besuchers die Annahme rechtfertigt, dass er nachdrücklich gegen die Regeln der Nutzungsordnung verstößt oder sein Einlass oder sein Verbleib die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung gefährdet. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes oder Nutzungsgebühren besteht in diesen Fällen nicht.

13 Künstlerische Freiheit
Soundlabor hat weder Einfluss auf Inhalt noch Form der künstlerischen Gestaltung der Darbietungen.

14 Verlassen des Veranstaltungsgeländes
Bei Verlassen des abgeschlossenen Veranstaltungsbereichs verliert die Eintrittskarte grundsätzlich ihre Gültigkeit. Ausnahmsweise ist ein Wiedereintritt möglich, wenn für das Verlassen des Veranstaltungsgeländes ein wichtiger Grund vorgelegen hat. Es ist dann vor Verlassen des Veranstaltungsbereichs bei der Einlasskontrolle eine Wiedereintrittsberechtigung zu verlangen.

15 Programmänderungen
15.1 Soundlabor behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund ohne vorherige Ankündigung Teile des Programms zu ändern. Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn ein Künstler sich verspätet oder erkrankt oder aus anderen Gründen, die Soundlabor nicht zu vertreten hat, das Konzert bzw. den Auftritt absagt.
15.2 Die Änderungen darf der Erwerber nur dann nicht zu akzeptieren, wenn diese für diesen unzumutbar sind, im Übrigen bleibt das Recht zum Rücktritt vom Vertrag wegen der Unmöglichkeit der Leistung unberührt.
15.3 Rückerstattungsansprüche aus dem oben genannten Grund bestehen nur dann und maximal in Höhe des Nennwerts der Eintrittskarte, wenn sich der Erwerber das Verlassen der Veranstaltung bis spätestens zum Beginn des jeweiligen Programmpunkts hat bestätigen lassen.

16 Jugendschutz
Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

18 Anwendbares Recht / Sonstiges
18.1 Die Vertragssprache ist deutsch.
18.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
18.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Ravensburg.
18.4 Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

Stand 1.7.2024